© Dr. Stefan Bosch

Heute ist ein Vorstoss den ich mitgetragen habe vom Kantonsrat ins PBG (Planung und Baugesetz) aufgenommen worden.

Er soll den Vogelschutz im Neubau festsetzen. Endlich sollen Glasfassaden, Balkone, Bushäuschen etc. so ausgestaltet werden, dass sie von Vögeln gut wahrgenommen werden können und Kollisionen verhindert werden. 

Obwohl in § 239 des Planungsrechts- und Baugesetz festgesetzt ist, dass Bauten weder Personen und Sachen – damit sind auch Vögel gemeint – nicht gefährden darf, sind jedes Jahr Millionen von Vögeln an Gebäuden verendet.

Der § 239 wir um folgenden Absatz erweitert:
Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen von Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass Gefahren für Vögel vermieden werden.

Mit der expliziten Nennung des Vogelschutzes im Gesetz erhoffen wir uns, dass bei der Planung in Zukunft darauf eingegangen wird.

Leider ist damit aber das Problem bei den Gebäuden im Bestand nicht gelöst. Ein erster wichtiger Schritt ist aber gemacht.