Private und Gemeinden sollen bei der Umsetzung innovativer Projekte, Solaranlagen und Speicherlösungen unterstützt werden. Dabei braucht es einfache, kostengünstige Lösungen – und keine starren Vorgaben nach dem Prinzip „Malen nach Zahlen“.

Die Anpassungen zur heutigen Gesetzesvorlage beruhen auf einer Parlamentarischen Initiative (PI) von Florian Meier (Grüne Winterthur).

Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage hat die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) einen guten Wurf gemacht und die PI sinnvoll weiterentwickelt. Der Klimaschutz wurde explizit im Zweckartikel verankert, und die EKZ sollen aktiv dazu beitragen, die Klimaziele umzusetzen.

Zudem ist neu festgelegt, dass ein Teil des Bilanzgewinns in einen Fonds für derzeit noch nicht wirtschaftliche Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien oder der Speicherung eingezahlt wird. Aus diesem Fonds können Vorhaben von Privaten und Gemeinden im Versorgungsgebiet finanziert werden.

Beitrag Tele Z
Gesetzesvorlage