Auch ein Zwischenziel für 2030 wurde festgesetzt. Dieses entspricht aber nicht unseren Erwartungen. Leider musste die Debatte zur Anpassung des Energiegesetzes bereits nach den ersten Artikeln unterbrochen werden, da die vorangegangenen Traktanden und Diskussionen viel Zeit in Anspruch nahmen und die Sitzung beendet wurde.

Am 25. November wird die Debatte zum Energiegesetz fortgesetzt.

Mit den Anpassungen wollen wir dem Regierungsrat und den Gemeinden klare Leitlinien für ihr Handeln in Bezug auf eine schnelle Dekarbonisierung geben. Besonders wichtig ist dabei die Verankerung, dass auch die Gemeinden aktiv Massnahmen ergreifen. Der Kanton setzt zwar Leitlinien, anerkennt jedoch die Souveränität und Individualität der Gemeinden und gewährt ihnen entsprechenden Handlungsspielraum.

Der Kanton und die Gemeinden sollen bei der Beschaffung die Klimaziele berücksichtigen:

  • Gebäude sind energetisch zu sanieren
  • Neue Gebäude sollen für bei der Realisierung möglichst wenig graue Energie benötigen. Allenfalls ist es sinnvoller etwas stehen zu lassen und umzunutzen, als es abzureissen.
  • Im Betrieb sollen Gebäude möglichst wenig Energie benötigen und selbst Energie in möglichst grossem Mass produzieren.
  • Fahrzeugflotten sollen auf emissionslose Fahrzeuge umstellt werden
  • Zusätzlich sollen weitere wirkungsvolle Massnahmen umgesetzt werden.

Neue Gesetzte sollen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden und der Regierungsrat baut ein Monitoring auf, damit er die Zielerreichung auch gut prüfen kann.

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Berichterstattung in den Medien:
NZZ
Limmattaler