Der jüngste Entscheid des Baurekursgericht des Kantons Zürich zur Aufhebung des Gestaltungsplans für die Deponie-Erweiterung beim Chälberhau zeigt eindrücklich: Der Rechtsstaat funktioniert. Das überprüfende Gericht hat nicht nur formale Mängel des Planungsverfahrens gerügt (fehlender Richtplaneintrag), sondern nahm auch die ökologischen Argumente der Umweltorganisationen ernst. Damit setzt sich eine wichtige Botschaft durch: Nicht allein wirtschaftliche Interessen entscheiden über Flächennutzung und Waldrodung, sondern das Gesetz, der Bau- und Umwelt-Schutz – und damit letztlich die Natur. Leben und Vielfalt gefährdeter Arten im Waldgebiet dürfen nicht durch ein Verfahren mit Lücken übergangen werden.

Dieser Entscheid ist ein Zeichen dafür, dass ökologische Anliegen und rechtsstaatliche Verfahren keine Gegensätze sein müssen, sondern Hand in Hand gehen können: Die Natur setzt sich durch – im Rahmen des Rechts – gegen eine Erweiterung, deren Legitimation nicht ausreichend tragfähig war. Für uns als Naturschutzschützer ist das ein ermutigendes Signal, dass sorgfältige Verfahren, fundierte Umweltargumente und konstruktive, beharrliche Begleitung Wirkung zeigen. Und es ist eine Aufforderung an Behörden wie auch Projektverantwortliche: Beide Dimensionen – Recht und Natur – sind verbindlich zu respektieren, wenn wir eine lebenswerte Umwelt erhalten wollen.

Medien:

Tagesanzeiger

nau.ch

Medienmitteilung der KEVU:

Nein zur «Flughafen Nachtruhe-Initiative» – Ja zu einem Gegenvorschlag