Nachtruhe am Flughafen: Gegenvorschlag beschlossen – Wirkung bleibt fraglich
Der Gegenvorschlag setzt zwar bei Transparenz und Lärmgebühren an. Doch entscheidende Verbesserungen wurden nicht aufgenommen. Insbesondere weitergehende, klar lenkungswirksame Gebühren für wiederholt verspätete Flüge fanden keine Mehrheit.
Damit bleibt das zentrale Problem bestehen:
Die heutigen Anreize reichen nicht aus, um Verspätungen wirksam zu reduzieren.
Die Initiative ging rechtlich zu weit – der Gegenvorschlag bleibt dagegen zu wenig ambitioniert.
Fazit:
Ein politischer Kompromiss – aber kein Durchbruch für die Nachtruhe der Bevölkerung.
Mein Votum im Kantonsrat
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Zuerst ein Dank an die Initiantinnen und Initianten und alle die dafür Unterschriften gesammelt haben.
Sie bringen ein Thema auf den Tisch, dass viele Menschen im Kanton Zürich täglich betrifft: den Fluglärm und dieser speziell in der Nacht.
Die Belastung für die Bevölkerung ist hoch. Der Zürcher Fluglärmindex (ZFI) zeigt es deutlich: Der Richtwert wird regelmässig überschritten – und zwar nicht wegen Wachstum allein, sondern insbesondere wegen der Nachtstunden.
Eingehalten wird der Richtwert praktisch nur in Krisenzeiten – etwa nach der Finanzkrise 2008 oder während der Corona-Pandemie.
Das ist ein strukturelles Problem. Und dieses Problem hat Ursachen.
Die Flughafen AG und die Slotkoordination reizen das System bis an seine Grenzen oder sogar darüber hinaus aus. Es werden in den Randstunden zu viele und zu eng getaktete Slots vergeben.
Wir sehen regelmässig, dass Flüge verspätet starten oder landen – insbesondere auf bestimmten Strecken. Das ist kein Zufall. Das ist systembedingt. Und es wird offensichtlich bewusst in Kauf genommen.
Mit anderen Worten:
Die heutige Praxis unterläuft die Nachtruhe.
Zur Initiative:
Sie greift dieses Problem auf – aber sie geht zu weit. Die Initiative verspricht eine Durchsetzung, die der Kanton gar nicht leisten kann. Die Luftfahrt ist Bundeskompetenz. Der Kanton kann Einfluss nehmen, er kann hinwirken – aber er kann keine Nachtflugsperre durchsetzen. In diesem Punkt ist die Kritik des Regierungsrates korrekt: Die Initiative ist in weiten Teilen rechtlich nicht umsetzbar.
Deshalb werden die Grünen die Initiative ablehnen.
Aber das Problem bleibt. Und genau deshalb braucht es einen Gegenvorschlag. Wir unterstützen den Gegenvorschlag der KEVU.
Er ist nicht perfekt. Er ist aus unserer Sicht zu wenig ambitioniert. Aber er ist umsetzbar.
Und er enthält wichtige Elemente:
Erstens: mehr Transparenz.
Die Bevölkerung hat Anspruch darauf zu wissen, wann und warum die Nachtflugordnung verletzt wird.
Zweitens – und entscheidend: Lenkungsabgaben.
Progressiv steigende Lärmgebühren zwischen 23.00 und 23.30 Uhr. Das ist der zentrale Hebel. Denn wenn wir etwas verändern wollen, müssen wir die Anreize verändern.
Drittens: eine bessere Berichterstattung des Regierungsrates. Damit das Thema regelmässig im Rat diskutiert wird und nicht in der Budgetdebatte verschwindet.
Und trotzdem:
Das alles reicht aus unserer Sicht nicht aus.
Die bisher geplanten Massnahmen wie die Pistenverlängerung und das heute bestehnde Gebührenmodelle sind ganz sicher nicht ausreichend, um die Nachtruhe effektiv zu sichern. Wir haben weitergehende Anträge eingebracht. Insbesondere zu stärker differenzierten, wirklich lenkungswirksamen Gebühren. Leider finden diese aktuell keine Mehrheit. Dabei zeigt ein Blick nach Genf:
Dort wirken klare finanzielle Konsequenzen – insbesondere für Flüge, die wiederholt verspätet sind. Genauer werde ich dies in der Detaildebatte ausführen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Am Ende geht es um eine einfache Frage:
Nehmen wir die Nachtruhe der Bevölkerung ernst – oder nicht?
Die heutige Situation zeigt: So wie es läuft, reicht es nicht.
Die Initiative ist nicht der richtige Weg. Aber sie hat das richtige Problem benannt.
Deshalb empfehlen die Grünen:
Ablehnung der Initiative und Zustimmung zum Gegenvorschlag.
Vielen Dank.
Detailberatung
§ 1
Mit dieser Anpassung wird der sensibelste Teil des Flugbetriebs – die Nachtflugordnung – ausdrücklich hervorgehoben.
Das ist richtig und wichtig.
Denn genau hier ist die Belastung für die Bevölkerung am grössten – und genau hier besteht Handlungsbedarf.
§ 3 Abs. 3 und 4
Hier geht es um Transparenz gegenüber der Bevölkerung. Wir wollen rasch und nachvollziehbar wissen, warum es zu Verspätungen kommt.
Der Besuch im Tower hat gezeigt: Die Gründe für die Verspätungen sind bekannt. Sie müssen nur systematisch erfasst und veröffentlicht werden.
Transparenz schafft Vertrauen – und sie schafft auch politischen Druck, dort wo es nötig ist.
§ 3 Abs. 5
Wir begrüssen es, unsere StaatsvertreterInnen darauf hinwirken sollen, dass die Lärmgebühren progressiv ausgestaltet werden.
Aus unserer Sicht reicht dies aber nicht.
Lassen Sie uns von funktionierenden Modellen lernen: Genf steuert Nachtlärm nicht über Verbote, sondern über konsequente finanzielle Anreize – und genau das fehlt in Zürich.
Genf steuert Nachtlärm nicht über Verbote, sondern über ein striktes Punktesystem und lenkende Strafgebühren. André Schneider, Generaldirektor des Flughafens Genf, lässt sich in einem Interview folgendermassen zitieren:
Der Genfer Flughafen teste das System seit 2024 noch ohne Gebühren. Die Zahl der verspäteten Abflüge ist seither stark gesunken. Nach der offiziellen Lancierung 2025 werden deshalb praktisch keine Abgaben mehr fällig sein. Die Fluggesellschaften hätten ihre Flugpläne entsprechend angepasst. Der Fluglärm sei gesunken.
Deshalb fordern wir in unserem Minderheitsantrag, dass Flugverbindungen, die wiederholt verspätet starten oder landen, zusätzlich mit progressiv steigenden Lärmgebühren belastet werden.
§ 3 Abs. 8
Unsere Regierungsrätin wird von dieser Entwicklung nicht mehr betroffen sein.
Für uns ist es aber ein wichtiger Aspekt, dass der Flughafen, seine Entwicklung und eben auch die Einhaltung der Nachtflugordnung jährlich im Rat diskutiert werden.
Aus unserer Sicht möchten wir aber dem Regierungsrat auch mit geben können, ob wir mit dieser Arbeit zufrieden sind oder nicht, was ernsthaft nur möglich ist, wenn wir den Flughafenbericht in Zukunft auch genehmigen können.
§ 19 Abs. 5
Der Kanton ist nicht einfach nur Beisitzer im Verwaltungsrat der Flughafen AG. Gemäss Flughafengesetz muss er mehr als einen Drittel der VertreterInnen stellen. Wir sind also nicht einfach Zuschauer im Verwaltungsrat.
Bisher hat sich die Weisungsbefugnis des Kantons darauf beschränkt, sich bei Änderungen der Lage und Länge der Pisten und Gesuche um Änderungen des Betriebsreglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung bezogen.
Neu wollen wir klar festhalten:
Die Staatsvertretung soll sich aktiv für die Einhaltung der Nachtflugordnung einsetzen.
Das ist kein Systembruch – das ist eine Selbstverständlichkeit.