Der Kantonsrat hat heute das Selbstbestimmungsgesetz erlassen. Der Vorschlag des Regierungsrates wurde durch die Leistungserbringung auch durch Privatpersonen ergänzt. Menschen mit Behinderung sollen so weit wie möglich selbst bestimmen können, wie, wo und von wem sie betreut und begleitet werden.
Die Grundlage dazu wird mit dem neuen Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz) geschaffen. Es wird ein Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vollzogen. Dieser Wechsel ermöglicht rund 10’000 Personen im Kanton erstmalig, selber zu entscheiden, ob sie allein, in einer Wohnung mit Familie oder Freunden oder in einer Behinderteninstitution leben möchten.

Leistungserbringung auch durch Privatpersonen

Die Anliegen der Behindertenverbände wurden aufgenommen, dass die Leistungserbringung auch durch Privatpersonen geleistet werden kann. In der Realität sind es oft Freunde oder Nachbarn, Personen vor Ort, die, über den Tag verteilt, mehrmals kurz Zeit für Unterstützungsleistungen aufwenden. Diese sollen neu vergütet werden können.
Menschen mit Behinderung, die vom Bund mit Assistenzbeiträgen unterstützt werden, erhalten einen Geldbetrag zur Selbstverwaltung. Leider konnten sich die Grüne, SP und die EVP nicht durchsetzen, diesen Personen den vollen Leistungsanspruch auszuzahlen und auf die Herausgabe von Vouchern zu verzichten.
Das neue Gesetz ist ein grosser Schritt für Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstbestimmt zu führen.