Mit der technischen Revision des Informations und Datenschutzgesetzes hätte der Kantonsrat die Möglichkeit gehabt, die Rechte und den Einfluss des Datenschützers zu stärken.
Leider wurden die entsprechenden Minderheitsanträge vom Rat abgelehnt.
Mit 81:87 Stimmen reichte es den Minderheitsanträgen leider nicht ins neue Gesetz. Die EVP konnte das Zünglein an der Wage spielen.

Mein Votum im Kantonsrat

Die Digitalisierung der Gesellschaft ist allgegenwärtig und lässt sich auch nicht mehr aus unserem täglichen Leben wegdenken.

Der Ausbau der digitalen Angebote der kantonalen Verwaltung schreitet voran, mit dem Ziel, die Verwaltung agiler und effizienter zu machen. Das Dienstleistungsangebot für den Bürger wurde stark ausgebaut, wie z.B. mit online Passbestellungen, Umzugsmeldungen und Einreichen der Steuererklärung.
Auch die bereichsübergreifende Nutzung von Behördendaten soll vorangetrieben werden. Um diese einzelnen Aktivitäten zu bündeln und koordiniert vorzugehen, hat der Regierungsrat die Strategie Digitale Verwaltung 2018 – 2023  festgesetzt.

Im Leitbild finden wir folgenden Satz:
Die kantonale Verwaltung ist eine offene, digital vernetzte Organisation, die sowohl nach innen als auch nach aussen bedürfnisgerecht, sicher und durchgängig digital agiert.
Es ist zu begrüssen, dass die Verwaltung die Digitalisierung vorantreibt. In einer solchen Verwaltung nimmt aber die verarbeitete Datenmenge exponentiell zu. Damit auch das Risiko des Missbrauchs von sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es wichtig, dass auch der Datenschutz im gleichen Tempo mitgedacht, organisiert und die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.  
Dazu haben wir heute die Gelegenheit. Packen wir diese und stärken die Befugnisse des Datenschützers.

Die Justizdirektion will aktuell nur die nötige technische Revision zum EU Recht vollziehen. Eine Totalrevision des Gesetzes dürfen wir frühestens in der zweiten Hälfte der Legislatur erwarten. Bis diese im Rat verhandelt ist und in Kraft tritt, fliesst noch viel Wasser die Limmat hinab. Und bis dahin ist die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung weit vorgeschritten. Der Einfluss des Datensschützers auf die Strategie bleibt mit dem vorliegenden Gesetz sehr beschränkt. Wir haben heute die Möglichkeit, dem Datenschützer grösseren Einfluss darauf zu geben. Ich bitte Sie, diese Chance zu nützen und den Minderheitsanträgen zuzustimmen.
In der Strategie wird erwähnt, dass der Datenschutzbeauftrate frühzeitig einbezogen wird. Wir erachten dies als viel zu schwach. Der Datenschützer muss in den strategischen Gremien Einsitz haben, damit er Probleme frühzeitig erkennen kann und sich sofort und direkt einbringt.

Leider konnten wir nicht feststellen, dass die Justizdirektion beim Ausarbeiten des IDG ihrm Grundsatz: Zitat: wahren und fördern der informationellen Selbstbestimmung der Anspruchsgruppen, schützen der Identität und persönlicher Daten und stärken deren Rechte.Zitat Ende
nachgekommen ist.

Aus diesem Grund unterstützt die Grüne Fraktion alle Minderheitsanträge, welche zum vorliegenden Gesetz eingebracht wurden. Denn diese Anträge verbessern die Stellung des Datenschützers gegenüber der Verwaltung.

Durch den Minderheitsantrag zu §5a würde neue jede Direktion einen Datenschutzberater bestimmen, welcher die Organisationseinheit berät, unterstützt, den Informationsfluss und die Ausbildung fördert. Womit der Datenschutzgedanke in der Verwaltung gestärkt würde.
Der Minderheitsantrag §10 Abs2. ermöglicht es dem Datenschützer Empfehlungen auszusprechen, wenn ihm beabsichtigte Bearbeitungen von den Amtsstellen nicht zur Prüfung unterbreitet werden.
§35 Abs.3 gibt dem Datenschützer Einsitz in die Gremien, welche die Strategie Digitalisierung der Verwaltung vorwärtstreiben.

Den Minderheitsantrag zu §36 Abs. 2 + 3 werde ich zurückziehen, da wir festgestellt haben, dass wir hier rechtliche Unklarheit schaffen würden und den Einfluss des Datenschützers schwächen.
Die Grundrechte der Mitarbeiter, der Bürgerinnen und Bürger sind zu wahren. Wir wollen keine Gläsernen Bürger! Deshalb bitte ich Sie um die Zustimmung zu den verbleibenden Minderheitsanträgen.