In der Antwort auf meine Anfrage im Kantonsrat: Faire Rückliefertarife für Solarstrom hat die EKZ geantwortet, dass 4.5 Rp. der geltend Vorgabe von Art. 12 Abs. 1 der eidgenössischen Energieverordnung entspricht und geht nicht weiter darauf ein.
Es ist erfreulich zu sehen, dass die EKZ die Rückspeisetarife auf 2020 nun endlich erhöht. Die Tarife werden auf 7.6 Rp. / kWh im Hochtarif und 6.2 Rp. / kWh in Niedertarif angepasst.
2019 noch in der Gruppe der EWs mit den tiefsten Vergütungen, verkürzen die EKZ ab 2020 damit ihren Abstand zum Schweizer Mittelwert der Vergütungen deutlich.
Aber auch mit dem neuen Vergütungspreis der EKZ verbleibt das Problem, dass die mittel- und langfristige Inverstitionssicherheit von PV-Anlagen nicht gegeben ist. Anlagen ohne Eigenverbrauch sind weiterhin unwirtschaftlich. Was gerade bei sehr grossen Dächern sehr stossend ist.
Die Solarenergie mit ihrem grossen Potential muss möglichst bald genutzt werden, damit die Klimaziele noch erreicht werden können. Meine Motion für grosse Solaranlagen würde hier unterstützend wirken. Deshalb hoffe ich, das der Kantonsrat diese annehmen wird.