Der Regierungsrat will die Motion, welche verlangt, dass im Richtplan Gunst-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete für Windkraftwerke festgelegt werden, entgegennehmen. Christian Lucek, Mitglied der SVP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat, hat nun aber die Ablehnung beantragt. Damit geht wertvolle Zeit verloren, da der Vorstoss nun voraussichtlich 2 Jahre auf die Behandlung warten muss.
Unter den aktuellen Umständen, der drohenden Energieknappheit in Europa einmal mehr völlig unverständliche Politik der SVP.

Windenergie als wichtig im Winter

Nicht das die Festlegung im Richtplan uns in der aktuell drohenden Energieknappheit in diesem Winter helfen würde, doch ist die Windenergie eine wichtige Säule der CO2-freien Energieversorgung. Sie hat in der Schweiz vor allem in den Wintermonaten ein beträchtliches Potential, denn zwei Drittel der Jahresproduktion bei Windenergieanlagen fallen in das Winterhalbjahr. Damit kann die Windenergie Lücken in der schweizerischen Stromproduktion schliessen und die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren.

Steiniger Weg für Investoren vereinfachen

Allerdings wird die Windenergie in der Schweiz bisher noch wenig und im Kanton Zürich kaum genutzt. Nach Artikel 10 Absatz 1 des Energiegesetzes sind die Kantone verpflichtet, geeignete Gebiete im Richtplan festzulegen. Viele Kantone haben dies schon umgesetzt. Auch der Kanton Zürich soll endlich vorwärtsmachen. Mit dem Eintrag im Richtplan soll einerseits der steinige Weg für Investoren für den Bau von Windenergieanlagen erleichtert werden, anderseits den Ansprüchen des Landschafts- und Naturschutzes entsprochen werden. 
Motion Interessensgebiete für Windenergieanlagen im Richtplan festlegen