Heute wurde die Parlamentarische Initiative (PI) zum ökologischen Ausgleich für Bauten ausserhalb der Bauzonen, welche ich mitunterschrieben habe, im Kantonsrat an die Kommission zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
Hier mein Votum dazu:
Art 18 des Natur und Heimatschutzgesetzes (NHG) besagt: «Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken.»
Im NHG Art. 18b Absatz 2 steht: «In intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen sorgen die Kantone für ökologischen Ausgleich mit Feldgehölzen, Hecken, Uferbestockungen oder mit anderer naturnaher und standortgemässer Vegetation.»
Trotzdem nimmt die Biodiversität leider weiterhin stark ab. 
Es reicht also nicht aus, die Biodiversität in den Naturschutzgebieten zu erhalten. Dies ist zentral, da diese hochwertigen Gebiete nötig sind, damit sich die seltenen Arten von dort aus wieder ausbreiten können.
Dafür benötigen diese aber Trittsteine zwischen den Schutzgebieten, damit ein genetischer Austausch stattfinden kann. Denn durch dauernde Inzucht wird der Genpool in Schutzgebieten, speziellen in kleinen weiter geschwächt. Ein augenfälliges Beispiele ist der europäische Adel, welche durch Endogamie, als Verwandtenheirat, verschiedene Erbkrankheiten wie die Bluterkrankheit im Britischen Köngishaus oder Unfruchtbarkeit und erhöhte Mortalität bei den Habsburgern.
Im Umweltbericht des Regierungsrats steht: «Trotz vielfältiger Bemühungen und punktueller Erfolge ist der Zustand der Biodiversität in der Schweiz insgesamt besorgniserregend».

Zitat aus dem Umweltbericht von Prof. Dr. Holderegger von der WSL: «Heute sind Lebensräume oft klein und isoliert. Es ist darum nötig, dass Arten in einer ökologischen Infrastruktur zwischen Lebensräumen wandern und sich vernetzen können.» Zitat Ende
Es braucht wie in anderen Bereichen eine Infrastruktur – die sogenannte ökologische Infrastruktur. Die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen hat weiter deutlich zugenommen. 2015 wurden noch 1’108 Bewilligungen erteilt. 2019 waren es schon 1’894. Wo führ das hin? Nach Aussagen der Baudirektion ist ein Abflachen aktuell nicht zu erwarten. Gerade ausserhalb der Bauzonen besonders starke Auswirkungen auf die Naturwerte! 
Obwohl das NHG schon seit 30 Jahren den ökologischen Ausgleich verlangt, ist wenig geschehen!
Mit der Vorliegenden PI lassen sich bei Bauprojekten ausserhalb der Bauzonen auch hochwertige ökologische Ausgleichsflächen erstellen. Falls die Flächen ungeeignet sind, um den ökologischen Ausgleich zu leisten, kann eine kostendeckende finanzielle Abgabe geleistet werden, damit ein solcher an anderer Stelle erfolgen kann.
Damit der ökologische Ausgleich endlich Fahrt aufnehmen und einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten kann, wurde im Herbst 2019 auch eine PI eingereicht, welche den ökologischen Ausgleich im Siedlungsraum vorsieht, welche durch die Verdichtung auch weiter unter Druck geraten wird.
Die Grüne Fraktion stimmt der PI vorläufig zu und bittet Sie es ihr gleich zu tun.
Parlamentarischer Initiative zum ökologischen Ausgleich