Die Biodiversität ist die Existenzgrundlage für den Menschen und für die Wirtschaftsleistung eines Landes. Sie erbringt unverzichtbare Leistungen von hohem ökologischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Wert – sogenannte Ökosystemleistungen, wie Bestäubung, saubere Luft und sauberes Wasser. Damit stellt die Biodiversität die Grundlage für menschliches Wirtschaften und Wohlergehen dar. Der Verlust der Biodiversität ist eine Bedrohung für die Existenzgrundlage der Menschheit.

Das schnellste Artensterben seit der Dinosaurierzeit

Nach dem Bericht des Weltbiodiversitätsrats sind von den 18 wichtigsten Ökosystemleistungen der Natur für die Menschheit, 14 bereits deutlich reduziert. Das aktuelle Artensterben ist das grösste seit dem Ende der Dinosaurierzeit. Nach Angaben des NABU des deutschen Naturschutzbundes, sterben jeden Tag 150 Arten für immer vom Planeten aus. Das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten schreitet fast 1’000-mal schneller voran als die Entstehung neuer Arten.
Auch in der Schweiz sind mehr als ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht.
Das Artensterben zu ignorieren ist der vielleicht grösste Fehler der Menschheit. Nicht nur sterben Arten vollständig aus. Auch reduzieren sich ihre Bestände massive. So zeigen Studien aus Deutschland, dass die Anzahl der Individuen von Fluginsekten um bis zu 80% zurückgegangen ist. Während 1995 noch durchschnittlich 1.6 kg Insekten in den Untersuchungsfallen gefunden wurden, sind es heute oft nur noch 300 g.

Biodiversität als Datenspeicher

Stellen Sie sich die Biodiversität als genetischen Datenspeicher vor – die Artenvielfalt unseres Planeten als Festplatte, von welcher wir immer mehr Daten löschen. Zuerst gehen dabei nur ein paar Erinnerungen verloren. Wir löschen aber auch Dateien, die wir uns vorher noch nie angesehen haben, wir löschen sogar ganze Programmteile, von deren Funktion und Bedeutung wir keine Ahnung haben. Bis der Datenschwund dann eines Tages zum Systemabsturz führt. 
Ein Backup haben wir nicht.

Die Natur vernetzen

Es reicht also nicht aus, die Biodiversität in den Naturschutzgebieten zu erhalten. Dies ist zentral, da diese hochwertigen Gebiete nötig sind, damit sich die seltenen Arten von dort aus wieder ausbreiten können. Dafür benötigen diese aber Trittsteine zwischen den Schutzgebieten – die ökologische Infrastruktur –  damit ein genetischer Austausch stattfinden kann. Denn durch dauernde Inzucht wird der Genpool in Schutzgebieten, speziellen in kleinen weiter geschwächt und die Arten können auf Veränderungen, wie z.B. auch den Klimawandel nur noch sehr beschränkt reagieren.
Im Umweltbericht des RR steht Zitat: «Trotz vielfältiger Bemühungen und punktueller Erfolge ist der Zustand der Biodiversität in der Schweiz insgesamt besorgniserregend». 
Und:
«Heute sind Lebensräume oft klein und isoliert. Es ist darum nötig, dass Arten in einer ökologischen Infrastruktur zwischen Lebensräumen wandern und sich vernetzen können.» Zitat Ende
Diese Vernetzung muss durch den ökologischen Ausgleich in- und ausserhalb des Siedlungsraums gewährleistet werden.
Ich zitiere aus dem Art.18b Absatz 2 NHG: «In intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen sorgen die Kantone für ökologischen Ausgleich mit Feldgehölzen, Hecken, Uferbestockungen oder mit anderer naturnaher und standortgemässer Vegetation.»

Bürgerliches Versagen

Obwohl das NHG schon seit 30 Jahren den ökologischen Ausgleich verlangt, ist wenig geschehen! Die bürgerlichen Mehrheiten im Kantonsrat in all den Jahrzenten hat das Thema nicht interessiert. Investitionen in die Naturwerte waren immer viel zu teuer.

Verdichten aber mit Qualität

Zukünftig soll bei der Raumplanung die Siedlungsentwicklung nach innen, das heisst die Verdichtung, im Vordergrund stehen. Dies führt dazu, dass der Druck auf die Grünflächen im Siedlungsraum weiter zunehmen wird. Deshalb ist es wichtig, dass auf den verbleibenden Flächen möglichst viele ökologischen Ausgleichsflächen von hoher Qualität entstehen. 
Weshalb soll der Siedlungsraum für die Biodiversität wichtig sein, fragen Sie sich?
Siedlungen mit naturnahen Grünflächen und vielen Strukturelementen können eine überraschend hohe Biodiversität beherbergen. Zuweilen finden bestimmte Arten hier einen Ersatz für Lebensräume, die sonst aus der Landschaft verschwunden sind. 
In der Stadt Zürich leben beispielsweise 1’200 Arten von wildwachsenden Farn- und Blütenpflanzen – das sind immerhin 40 Prozent der in der ganzen Schweiz vorkommenden Arten. Mit differenzierten und gut geplanten Massnahmen in Agglomerationen, Städten und Dörfern kann ein beachtlicher Teil unserer Flora und Fauna erhalten, gefördert und in einigen Fällen gar vor dem Aussterben bewahrt werden. Untersuchungen zeigen, dass viele Ziele der Biodiversitätsförderung durchaus mit den Ansprüchen der Bevölkerung vereinbar sind. 
In Kombination mit der PI Hasler zum ökologischen Ausgleich ausserhalb des Siedlungsraumes, welche vom Kantonsrat schon vorläufig unterstützt wurde, ergibt sich eine Gesamtsicht für den ökologischen Ausgleichbei Bauvorhaben.

Das verlangt die Parlamentarische Initiative

Auch in dieser Parlamentarischen Initiative wird ein Anteil von mindestens 17% der Fläche für den ökologischen Ausgleich bei Neu- oder wesentlichen Umbauten verlangt. Die 17% fussen auf der Grundlage diverser wissenschaftlicher Untersuchungen. So viel Platz müssen wir der Natur mindestens lassen, damit die Biodiversität nicht noch weiter abnimmt. Auch der Bundesrat – wahrhaft keine Gruppe von grünen Träumern – hat 2012 in der «Strategie Biodiversität Schweiz» das Ziel gesetzt, dass mindestens 17 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete ausgeschieden und geschützt werden müssen.
Für gemeindeeigene Grundstücke und Grundstücke mit mehr als 1’000 m2 sollen die Gemeinden Vorschriften für den ökologischen Ausgleich erlassen. Auf diesen Flächen soll auch eine Doppelnutzung wie z.B. mit Spielplätzen oder Parkplätzen möglich sein. Bereits ökologisch wertvolle Flächen können dem ökologischen Ausgleich angerechnet werden. Kernzonen können von der Vorschrift ausgenommen werden. Bei öffentlichen Grundstücken wollen wir ermöglich, dass der ökologische Ausgleich zwischen den Parzellen ausbalanciert werden kann.Damit der ökologische Ausgleich im Kanton Zürich endlich Fahrt aufnimmt und einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten kann, bitte ich Sie, die vorliegende PI zu unterstützen.
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