Das verlangt die vorliegende Parlamentarische Initiative, welche ich mitgestaltet habe. Es freut mich, dass sie mit genau der Hälfte der Stimmen vorläufig überwiesen wurde.
Leider wurde die Redezeit im Rat kurzfristig gekürzt, weshalb es mir nicht gelungen ist meine Argumente klar darzustellen.

Mein vorbereitetes Votum:

Lohnerhöhungen wirken sich positiv auf das eigene Wohlbefinden aus. Das ist naheliegen und von der ökonomischen Forschung untermauert. Ein höheres Einkommen hat einen positiven Effekt auf die Lebenszufriedenheit hat – zumindest so lange, bis das Einkommen hoch genug ist, um die wichtigsten Bedürfnisse zu erfüllen. Ob eine Lohnerhöhung bei den KantonsräteInnen zu mehr Zufriedenheit führen könnte, lasse ich einfach mal so im Raum stehen.
Dass auch Vögel beim Menschen (und das nicht nur bei enthusiastischen Ornithologen) im selben Ausmass die Zufriedenheit steigern, scheint auf den ersten Blick überraschend. Das zeigt aber eine diesen März erschienen Studie im wissenschaftlichen Fachblatt Ecological Economics. Je mehr Vogelarten in der Wohnregion vorkommen, desto glücklicher waren die Menschen.
14 Vogelarten mehr machten so viel aus wie 10% mehr Lohn.
Mit der Artenzahl von Bäumen oder Säugetieren konnte kein solcher Zusammenhang festgestellt werden. Die Forscher erklären sich dies dadurch, dass die leicht zu sehenden und zu hörenden Vögel ein unbewusster Indikator dafür sind, ob die Landschaft auch zum Wohlbefinden des Menschen beiträgt. Denn besonders viele Vogelarten kommen dort vor, wo es viele Grünflächen und Gewässer gibt.
Im Umkehrschluss heisst das auch, dass wenn wir weiterhin ungebrochen Vogelfallen bauen und die Vögel in hunderttausenden an den Glasscheiben unserer Gebäude sterben – wir weiter am Glück und Zufriedenheit unserer Mitmenschen sägen. Die Heilungskosten der unzufriedenen Menschen möchte ich mir gar nicht ausmalen.

Im Autoverkehr haben wir es geschafft die Opferzahlen seit 1970 um fast 90% zu senken. Mit einfachen Massnahmen ist es auch möglich, die Zahl der verunglückten Vögel zu senken oder zumindest mit neuen Gebäuden nicht weiter ansteigen zu lassen.
Wie meine VorrednerInnen schon klar ausgeführt haben lassen sich mit einfachen Massnahmen bei der Planung Lösungen finden – Birdfriendly Building – also vogelfreundlich sind und auch die Qualität des Gebäudes nicht einschränken: halbtransparente, gemusterte, gerippte oder mattierte Gläser. Gläser die eingefärbt, sandgestrahlt oder bedruckt werden können Gefahrenstellen entschärfen. Die klassischen Greifvogelsiluetten wie wir Sie alle kennen, nützen nichts, da Sie von den Vögeln nicht als Feinde wahrgenommen werden.
Wildlebende Vögel sind heute schon nach Artikel 7 des Jagdgesetzes geschützt.  Das Tierschutzgesetz sieht in Art. 26 vor, dass wer vorsätzlich oder fahrlässig Tiere qualvoll tötet bestraft werden soll. Leider greifen die Gesetze im Siedlungsraum oder entlang der Verkehrsachsen kaum. Den wo kein Kläger…
Beim Neubau ist es wie gesagt einfach vogelfreundlich zu planen. Minergie-Eco lässt durch eine Checkliste mit 12 Fragen prüfen, ob vogelfreundlich geplant ist und listet mögliche Massnahmen auf, wenn dem nicht so ist.
Der Kanton geht nun endlich auch als Vorbild voran. So wurde bei der Planung des neuen Campus Technikum der ZHAW in Winterthur ein Vogelschutzkonzept erarbeitet bei welchem die Kollisonsgefahr, die Irritation durch Kunstlicht und die naturnahe Gestaltung der Aussenräume Beachtung findet. Somit kann sichergestellt werden, dass die Vögel nicht mehr Opfer des Neubaus werden.
Genau dies will diese PI bei allen Bauprojekte erreichen. Der Gesetzesartikel ist bewusst schlank gewählt und sehr offen formuliert. Die Forschung an Materialien betreffend Vogelfreundlichkeit ist aktuell ein Thema, das an Hochschulen und von Firmen bearbeitet wird. Deshalb sollen die Resultate und Erkenntnisse in Richtlinien oder auch Verordnungen einfliessen können, um den Vogelschutz weiter zu verbessern.
Die Umsetzung bedeutet für Bauprojekte keinen unverhältnismässigen finanziellen Aufwand. Aktuell fehlt leider nach wie vor in der Breite, dass Wissen zum Thema des Vogelsterbens durch Glas, obwohl das aktuelle Wissen sehr gut dokumentiert ist. Mit dem neuen Absatz in § 238 würde erreicht, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema ernst genommen wird.
Besten Dank das Sie die PI vorläufig unterstützen.
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Reaktion der Medien

Tagesanzeiger