Die Mehrheiten im Kantonsrat spielen für die Natur und die Anwohner. Nicht wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, werden die Landschaftsverbindungen welche zur Reparatur der Landschaft beitragen, den Erholungswert erhöhen und sich auch positiv auf die Biodiversität auswirken, werden nicht aus dem Richtplan bestrichen!

Mein Votum dazu im Rat

Beim Bau der grossen Verkehrsachsen in unserem Land wurden die Landschaftsverbindungen vergessen. Heute ist man sich dessen bewusst, weshalb wir im Richtplan an verschiedenen Orten im Kanton solche festgelegt haben. Dies ist sehr erfreulich, denn die Landschaftsverbindungen werden zur Reparation der Landschaft und zur Bewegungsfreiheit der Wildtiere beitragen.
Die Landschaftsverbindungen können mehrere Funktionen erfüllen: 

  • Ökologischen Vernetzung
    Den Wildtieren wird die Kreuzung der Verkehrsachsen ermöglichet und so die Möglichkeit natürlichen Migrationsrouten zu folgen und eine genetischen Austausch zu fördern und damit einen Beitrag an die genetische Vielfalt zu leisten und damit zur verbesserten Stabilität in einzelnen Populationen beizutragen.
  • Erholungsbezogene Vernetzung
    Den Anwohnern kann durch Landschaftsverbindungen der Zugang zu Natur und Erholungsräumen eröffnet werden. Allenfalls können auch Landschaftgebiete verbunden werden und damit die Erholungsqualität gesteigert werden.
  • Landschaftsaufwertung
    Bewerte wird ob in der Umgebung ein Landschaftsschutzgebiet liegt oder ob sich eine positive Beeinflussung der Landschaft durch die Verbindung ergibt. 

Landschaftsverbindung Brunau

Für dieses Objekt wurde keine vertiefte Vorstudie gemacht, wie dies für andere Landschaftsverbindungen der Fall war. Nach den Studeinerstellern sei kein Wiederherstellungsbedarf erkennbar. Dies wird behauptet obwohl keine vertieften Abklärungen stattgefunden haben.
Im aktuellen Richtplan ist eine erholungsbezogene Vernetzung und eine Landschaftsaufwertung vorgesehen.
Hier in der Brunau, direkt an oder noch in der Stadt Zürich, mit der grossen Bevölkerung scheint es überraschend, dass für die Bevölkerung kein Nutzen gegeben sein soll. 
Mit einer Streichung aus dem Richtplan wird auch der ASTRA, also der Bund als Betreiber der Strasse aus der Verantwortung entlassen. Ohne Richtplaneintrag kann man bei einer Sanierung der Strasse nicht verpflichten eine Verbindung zu schaffen.
Auch die Stadt Zürich hat sich bei der Vernehmlassung geäussert, dass den Eintrag im Richtplan beibehalten möchte.

Verbauen Sie uns die Möglichkeit hier einen Landschaftverbindung zu realisieren nicht uns stimmen sie dem Minderheitsantrag zu.

Landschaftsverbindung Zürich/Rümlang

Leider hat es der Regierungsrat verpasst, den Bund bei der Erweiterung der A1 auf die Realiserung der Landschaftsbrücke zu verpflichten und juristische Schritte gegen den Bund einzuleiten.
Nicht überraschend hat es der Bund abgelehnt die hohen Kosten von 19 Mio. CHF tragen zu wollen. Und nun will der Regierungsrat zwei Funktionen der Landschaftsverbindung streichen…
Dann seien Sie doch ehrlich und beantragen die komplette Streichung im Richtplan! Den unter diesen Bedingungen bleibt ein Richtplaneintrag erhalten, welcher wohl kaum je zu einer Realisierung kommen wird. 
Die Landschaftsaufwertung wird in der Vorstudie als eine der höchsten aller im Richtplan eingetragenen Landschaftsverbindungen gewertet! 
Mit der Landschaftsverbindung könnte eine grosse Freihaltezone der Stadt Zürich mit grosszügigen Landschaftsräumen im Rümlang verbunden werden.
damit würde die erholungsqualität für die Wachsende Bevölkerung in Zürich Nord stark aufgewertet. Dieser Aspekt ist leider kaum in der Vorstudie eingeflossen.

Landschaftsverbindung Zürich/Rümlang

Leider hat es der Regierungsrat verpasst, den Bund bei der Erweiterung der A1 auf die Realiserung der Landschaftsbrücke zu verpflichten und juristische Schritte gegen den Bund einzuleiten.
Nicht überraschend hat es der Bund abgelehnt die hohen Kosten von 19 Mio. CHF tragen zu wollen. Und nun will der Regierungsrat zwei Funktionen der Landschaftsverbindung streichen…

Streichen Sie deshalb die zusätzlichen Funktionen nicht aus dem Richtplan, da wir sonst eine Richtplan-Leiche mittragen.