Mit dem neuen Strassengesetz sollen die Gemeindestrassen verursachergerecht finanziert werden. Landgemeinden haben pro Kopf die grössere Strasseninfrastruktur und sind deshalb überproportional von Unterhaltskosten betroffen. Finanziert wird der Unterhalt der Strassen über die Gemeindesteuer und er kann bei kleinen Gemeinden einen beträchtlichen Anteil der Einnahmen ausmachen kann. So gehen in Bachs mehr als 25% der Gemeindesteuern in den Strassenunterhalt.
In den Strassenfonds des Kantons fliessen jährlich rund 450 Millionen Franken zweckgebunden aus der Strassenverkehrsabgabe, der Mineralölsteuer und der LSVA. Im Fonds sind heute 1.4 Milliarden Franken parkiert. Wenn es so weiter geht, wird die 2 Milliarden Grenze 2026 überschritten. Das Wachstum begründet sich dadurch, dass der Kanton jährlich 350 Millionen Franken für seine Aufgaben benötigt. 

Geldbunkern ist kein Auftrag des Kantons! Auch wenn der kantonale Kassenwart Ernst Stocker Angst hat, dass ihm «ins Kässeli» gegriffen wird» (Tagesanzeiger vom 1.9.2020) stimmt das bei Strassengesetz definitiv nicht. Künftig sollen 20% der jährlichen Einlagen in den kantonalen Strassenfonds, also ungefähr 90 Millionen Franken, an den Unterhalt der Gemeindestrassen gehen. Damit steht dem Kanton weiterhin genügend Geld für seine Projekte.
Die Verteilung der Mittel erfolgt logisch, einfach und gerecht nach Anzahl der Strassenkilometer, die von Autos in einer Gemeinde befahren werden können. Auf diese Weise werden die finanzschwachen Gemeinden gestärkt, ohne dass den finanziell besser gestellten Gemeinden etwas genommen wird. 
Deshalb empfehle ich ein JA für das Strassengesetz.