In der Debatte vom 26. August haben die neuen Mehrheiten im Zürcher Kantonsrat gewirkt. Die Parlamentarischen Initiativen zum Strassenverkehrsgesetz, die zum Teil aus dem Jahr 2012 stammen und in der Kommission verschleppt wurden, sind endlich im Rat zur Abstimmung gekommen und konnten gewonnen werden.
Externe Kosten des Strassenverkehrs wie Schäden an Mensch, Natur und Bauwerken müssen neu über den Strassenfonds finanziert werden.
Neue Strassen sind mit sparsamer Landbeanspruchung und unter Beach- tung des Umweltschutzes möglichst gut in die bauliche Umgebung und die Landschaft einzuordnen. Im geschlossenen Siedlungsgebiet sind Zonen mit siedlungsverträglicher Gestaltung und tieferem Tempolimit zu fördern.

Weiter wie bisher geht im Verkehr nicht!

Wir wollen lebenswerte Dörfer und Städte! Mehr Fussgänger und Velos, günstigen ÖV, Priorisierung von 2-Rädern, keine Zulassung von neuen Verbrennern ab 2025.
Mit der Digitalisierung des Verkehrs soll der Gesamtverkehr wie auch die Menge von Fahrzeugen gesenkt werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn die geteilte Nutzung von Fahrzeugen – Carsharing und Carpooling – sich durchsetzen.
Heute steht ein Auto 95% der Zeit herum und besetzt häufig wertvollen Raum während gleichzeitig mindestens eine zweite Parkfläche leer auf das Auto wartet. Während der Stosszeiten oder eher Stauzeiten versperren sich die Fahrzeuge mit einer Unterbesetzung von nur 1.1 Personen gegenseitig den Raum. 
Damit sich aber die geteilte Nutzung von Fahrzeugen durchsetzen kann, braucht es starke regulative Anreize wie z.B. eine Priorisierung nach Belegung, verbrauchsabhängige Abgaben und eine Parkraumreduktion. Eine  verursachergerechte Bepreisung, welche auch Raum-, Umwelt- und Gesundheitskosten einschliesst wir unerlässlich sein.
Freiwerdender Strassen- und Parkraum muss für öffentliche Nutzung (Begegnungsorte, Begrünung zur Kühlung des urbanen Raums) oder als Verkehrsraum für Fussgänger und Velofahrer genutzt werden.