Nun steht das Energiegesetz des Kantons Zürich. Nach langen Verhandlungen konnte eine breite Allianz geschaffen werden, welche hinter dieser Vorlage steht. Wie es bei einem Kompromiss so ist, müssen alle Parteien in einen säuerlichen Apfel beissen.
Durch die breite Abstützung im Kantonsrat – alle ausser der SVP – hat die Vorlage bei der voraussichtlich kommenden Volksabstimmung sehr gute Chancen. Der HEV plant das Referendum und wird dabei von der SVP unterstützt.
Sehr viel Zeit ist ins Land gegangen, seit die Energiedirektoren die MuKEn 2014 (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) verabschiedet haben. Diese dienen als Grundlage für das jetzt vorliegende Energiegesetz.
13 Kantone haben die Vorgaben schon umgesetzt. Nun ist Zürich sechs Jahre nach der Festlegung der MuKEn endlich so weit, dass ein Gesetz auch im Kanton Zürich vorliegt. Man könnte dem Vorgänger von Martin Neukom auch Arbeitsverweigerung vorwerfen!
Dieses Geschäft wird für das Klima die wichtigste Vorlage, welche der Kantonsrat in dieser Legislatur verabschieden wird. Denn im Gebäudebereich hat der Kanton einen grossen Einfluss, anders als bei Verkehr.
Am 12. April wird die Schlussabstimmung ohne inhaltliche Anpassungen erfolgen.
Die Wichtigsten Punkte im Gesetz sind:

  • Möglichst viele der 120’000 Öl- und Gasheizungen, die heute noch im Kanton Zürich existieren, sollen bis 2040 durch Heizsysteme ersetzt werden, die keine fossilen Brennstoffe benötigen.
  • Neubauten sollen lokal Energie erzeugen. Dies wird meist durch Photovoltaikanlagen erfolgen
  • Beim Heizungsersatz müssen erneuerbare Heizsysteme eingesetzt werden. Ausnahmen davon sind möglich, wenn die Heizungen übe die Lebensdauer mehr als 5 Prozent teurer sind.
  • Bestehende Ölheizungen müssen nach Ablauf ihrer Lebensdauer zwingend durch Systeme mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden, wenn die neuen Systeme über die ganze Nutzungsdauer nicht mehr als 5 Prozent teurer sind.
  • Der Einbau neuer Gasheizungen ist möglich, wenn mindestens 80 Prozent des Gases aus (erneuerbarem) Biogas besteht.
  • Elektroheizungen und elektrische Boiler sind ab 2030 verboten – ebenfalls mit Ausnahmen.

Beitrag im Tagesanzeiger