Fraktionserklärung der GRÜNEN, SP und der GLP im Zürcher Kantonsrat vom 28. November 2022
vorgetragen dich David Galeuchet
Die EKZ hat am 23. November die Produzenten von Solarstrom informiert, dass die Kündigungsbedingungen für die Einspeisung von Solarstrom geändert werden. Neu ist die Kündigung nur noch auf den 31. Dezember unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich. Bisher war eine Kündigungsfrist von zehn Arbeitstagen einzuhalten.

EKZ-Produzenten wandern ab

Die EKZ begründet die Anpassung damit, die Kündigungsfristen der Produzenten mit jenen der Konsumenten bestmöglich angleichen zu wollen. Wir vermuten aber, dass die EKZ darauf reagiert, dass ihnen seit Oktober die Solarstromproduzenten davonlaufen und sie die verbleibenden nun längerfristig binden will. 
Wir können nachvollziehen, dass es für die EKZ mühsam ist, die wegfallenden Produktionskapazitäten anderweitig, also am Markt, teuer aufzutreiben. Trotzdem ist das Vorgehen nicht der richtige Weg.

Für die Abwanderung gibt es zwei Gründe:
Erstens gehören die Rückspeisetarife der EKZ nach wie vor zu den schlechtesten in der Schweiz – sie liegt auf dem viertletzten Rang. Auch im nächsten Jahr bleiben die Tarife mit 8.9 Rp / kWh (inkl. HKN 12.4 Rp. / kWh) bescheiden. Andere EWs vergüten den produzierten Solarstrom deutlich besser.
Zweitens bieten die CKW (Centralschweizer Kraftwerke) seit Oktober auch kleinen Solarstromproduzenten ausserhalb ihres Verteilnetzgebietes die Möglichkeit an, ihren Strom an die CWK zu verkaufen. Der Tarif der CKW orientiert sich an den gegenwärtig hohen Strompreisen und ist mit 32.3 Rp/ kWh fast sechs Mal höher als der aktuelle Tarif der EKZ. Deshalb hat die EKZ in den letzten 6 Wochen schon mehr als 100 Produzenten an die CKW verloren.

Ein ganzen Jahr gebunden – nur weil es einen neuen Zähler braucht

Mit ihren neuen Kündigungsmodalitäten zwingt die EKZ ihre Solarproduzenten bis zu einem Jahr unter schlechten Bedingungen weiter zu produzieren: das kann bei einer Anlage mit 500 kWp Produktionskapazität zu einer finanziellen Einbusse von mehr als 100’000 CHF führen.
Damit werden bisherige Kunden und Produzenten der EKZ verärgert, der Zubau der Solarenergie im Kanton Zürich weiterhin gebremst und die EKZ fährt hohe Gewinne mit dem Solarstrom der geknebelten Produzenten ein.

EKZ muss die Erneuerbaren Energien ernst nehmen

In verschieden Vorstössen hat die Klimaallianz (SP, GPL, GRÜNE, EVP und AL) von den EKZ verlangt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, die Rückspeisetarife so anzupassen, dass sie für Produzenten attraktiv sind und dass die EKZ auch im Inland in Erneuerbare Energien investiert. Aktuell erfolgen diese Investitionen grossmehrheitlich im Ausland.
Wenn die EKZ nun aber die Rahmenbedingungen für Produzenten weiter verschlechtert, wird der Zubau der Solarenergie im Kanton Zürich nicht in genügend grossen Tempo vorankommen.
Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat der EKZ haben die Signale aus dem Kantonsrat bisher ignoriert. Damit schaden sie dem Image des wichtigsten Energieversorgers im Kanton. Was sich langfristig auch auf die Reputation des Kantons niederschlagen wird.
Deshalb sind Anpassungen im EKZ-Gesetz nötig, welche neben den wirtschaftlichen Grundsätzen auch die Nachhaltigkeit berücksichtigen. Es fragt sich auch, ob der Kantonsrat nicht doch eine Amtszeitbeschränkung für die Verwaltungsratsmandate bei der EKZ einführen müssen, denn nachhaltige Stromproduktion war für den Verwaltungsrat nur im Ausland von Interesse.
Wir fordern die EKZ auf, ihre neun Verträge zurückzuziehen. Die Rückliefertarife kann sie unterjährig anpassen und marktkonforme Tarife zahlen, damit die Erstellung und der Betrieb von Solaranlagen auch im Kanton Zürich endlich attraktiv werden.

Dringliche Anfrage

Zu den Produzenten-Verträgen der EKZ wurde eine dringliche Anfrage eingereicht.
Beitrag zum Thema in der Sendung Espresso von Radio SRF
Bericht im Tagesanzeiger
Bericht 10 vor 10