Mit zwei am 9.12.2019 eingereichten Anfragen möchte ich mehr über die aktuelle Datenbasis zur Artenkenntnis und der Umsetzung der Schutzverordnungen im Kanton Zürich erfahren

Der Schutz der Biodiversität ist angewiesen auf das Wissen, welche Arten wo vorkommen. 
Bei einzelnen Artengruppen wie den Brutvögeln oder den Blütenpflanzen sind mehr oder weniger aktuelle Inventare kantonsweit aktuell vorhanden. Bei anderen Artengruppen wie zum Beispiel den Mollusken oder den Reptilien und Amphibien bekommt man den Eindruck, dass das Wissen lückenhaft oder veraltet ist. Bei Artengruppen wie z.B. den Insekten und den Pilzen sind es einzelne Amateure, welche mit grossem Aufwand punktuell Wissen festhalten. Inventare müssen oft über mehrere Jahre erfasst werden, weil zum Beispiel Orchideen nicht jedes Jahr blühen oder Pilze nicht in jedem Jahr eine Fruchtform bilden. Auf der Homepage der Fachstelle Naturschutz wird ausgeführt, dass viele Inventarisierungsprojekte in den 80-er und 90-er Jahren erstellt wurden und nur punktuell nachgeführt wurden.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für welche Lebensräume und Artengruppen verfügt der Kanton Zürich über flächendeckende Fachinventare? Für welche Lebensräume und Artengruppen gibt es keine Fachinventare oder nur für einen Teilraum des Kantons?
  2. Aus welchen Jahren stammen diese bestehenden Fachinventare?
  3. Wie ist der Stand der Aktionspläne Fauna und Flora? Für wie viele Arten sind Aktionspläne vorgesehen, erarbeitet oder in Umsetzung? Für welchen prozentualen Anteil an der gesamten Artenvielfalt im Kanton Zürich ist die Erarbeitung von Aktionsplänen vorgesehen und notwendig, um die Erhaltung der Artenvielfalt langfristig gewährleisten zu können?
  4. Bei den Mollusken ist nur gerade die gemeine Bachmuschel aufgeführt. Sind die zahlreichen bedrohten Schneckenarten wie zum Beispiel die Quendelschnecke nicht erhaltenswürdig?
  5. Auf der Homepage der Fachstelle Naturschutz finden sich Informationen zum Thema Artwert. Der Artwert ist eine Kombination aus dem Gefährdungsgrad der Art, ihrem weltweiten Verbreitungsgebiet und dem Vorkommen im Kanton Zürich, verglichen mit dem Gesamtbestand der Schweiz. Je höher der Artwert ist, umso grösser ist die Verantwortung des Kantons Zürich für die Erhaltung und Förderung der Art. Für welche Arten ist bekannt, wie ihr Vorkommen im Kanton Zürich im Vergleich zum Gesamtbestand der Schweiz ist und die Verantwortung des Kantons Zürich zum Erhalt der Art hoch ist? 
  6. Welche finanziellen Ressourcen würden benötigt, um für alle Lebensräume und Artengruppen flächendeckende Fachinventare zu erstellen oder nachzuführen?

Umsetzung Naturschutzgesamtkonzept: Schutzverordnungen
Im Bericht «Naturschutzgesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» hat sich der Regierungsrat das Ziel gesetzt, zur Sicherung der schutzwürdigen Flächen bis 2025 für sämtliche überkommunalen Naturschutzgebiete eine Verordnung umzusetzen.
Das Planungs- und Baugesetz wurde am 1.4.1976 in Kraft gesetzt. Im III. Titel wurde das Natur- und Heimatschutzgesetz des Kantons beschlossen. Damit gab sich der Kanton auch die Pflicht, seltene oder vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen und die für ihre Erhaltung nötigen Lebensräume als Schutzobjekte zu sichern. Für Schutzverordnungen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen wurden (sogenannt altrechtliche Verordnungen) sind die Schutzverordnungen an die aktuelle Gesetzgebung anzupassen. So fehlen für altrechtlich geschützte Schutzgebiete zum Beispiel Pufferzonen. Es dient PrivatbesitzerInnen aber auch der Rechtssicherheit, wenn ersichtlich ist, was in den entsprechenden Flächen erlaubt ist und was nicht.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Für welche überkommunal bedeutenden Schutzgebiete im Kanton Zürich fehlen jegliche Schutzverordnungen? Antwort bitte mit Namen (ev. Flurbezeichnung), Ortschaft, Fläche und Begründung der Schutzwürdigkeit aufführen.
  2. Für welche überkommunal bedeutenden Schutzgebiete im Kanton Zürich fehlen neurechtliche Schutzverordnungen, wie zum Beispiel für das Steinmaurer Ried? Antwort bitte mit Namen, Ortschaft, Fläche und Begründung der Schutzwürdigkeit aufführen.
  3. Welche Schutzverordnungen sind auf Grund von übergeordneter Gesetzgebung zu überarbeiten? Bitte die entsprechenden Schutzverordnungen aufführen.
  4. In welchen Schutzgebieten sind die Pufferzonen nicht gross genug, um den ökologischen Wert zu erhalten? Antwort bitte mit Namen (ev. Flurbezeichnung), Ortschaft, Fläche
  5. Wie gross ist der personelle und finanzielle Aufwand für die Erstellung der fehlenden oder altrechtlichen Schutzverordnungen?
  6. Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung?